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Inklusion und Gesundheitsmanagement als Erfolgsfaktor

Der foodRegio-Arbeitskreis zeigte, wie Unternehmen mit BGM und BEM soziale Nachhaltigkeit wirksam fördern.

Am 18. November 2025 fand ein von foodRegio organisierter Kombi-Arbeitskreis „Nachhaltigkeit/Personal“ statt. Gastgeber war die Nordischer Maschinenbau Rud. Baader GmbH & Co. KG, ein traditionsreiches Unternehmen, das seit 1919 Schneidemaschinen für Fisch und Geflügel produziert und heute rund 650 Mitarbeitende am Standort Lübeck beschäftigt. Dennis Lohman, Head of Technology Management, stellte das Unternehmen kurz vor, bevor das zentrale Thema des Nachmittags in den Mittelpunkt rückte: Soziale Nachhaltigkeit durch Inklusion und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM).

In ihrem engagierten Vortrag erläuterte Melanie Neitzke, Integrationsbeauftragte der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA), die Bedeutung von Betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM) und Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) für Unternehmen. Die EAA existiert seit 2022 und ist regional organisiert. Sie bündelt Beratung und Informationen rund um Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen – explizit für Arbeitgeber. Während Förderungen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben früher über viele verschiedene Träger verteilt waren, sorgt die EAA heute für klare Strukturen und leitet Arbeitgeber direkt an die richtigen Ansprechpartner und Fördermöglichkeiten weiter. Das EAA finanziert sich über das Integrationsamt und bietet Unternehmen Unterstützung bei Förderungen, Zuschüssen und Koordination mit Integrationsfachdiensten. 

Besonders für kleine und mittlere Unternehmen ist die unkomplizierte Hilfe der vier EAA-Berater in Schleswig-Holstein wertvoll. Sie kommen direkt ins Unternehmen, wenn ein Mitarbeiter eine Behinderung erleidet, und helfen bei der Lösungssuche. Neitzke machte aber deutlich: „Voraussetzung für erfolgreiches BGM und BEM ist eine angstfreie Firmenkultur, wo sich jeder Mitarbeiter Hilfe holen kann.“ Denn die Bekanntgabe einer Behinderung ist für Arbeitnehmer entscheidend, da sie besondere Rechte mit sich bringt: Kündigungsschutz, fünf zusätzliche Urlaubstage, eine Schwerbehindertenvertretung im Betrieb sowie Leistungen des Integrationsamtes. Arbeitgeber wiederum können Zuschüsse und Hilfen für die Beschäftigung erhalten.

Neitzke betonte, dass zwei Säulen des BGM – Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Betriebliches Eingliederungsmanagement – gesetzlich verankert sind und daher fest in Unternehmen integriert werden müssen. Maßnahmen im Rahmen des BGM können steuerlich geltend gemacht werden: Bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter sind steuerfrei. Darüber hinaus gilt in Deutschland die Pflichtquote: Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen mindestens 5 Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen besetzen. Wird diese Quote nicht erfüllt, ist eine Ausgleichsabgabe von 720 Euro pro Monat und unbesetztem Arbeitsplatz fällig.

Um sich über BGM und BEM informieren zu können, wurde der Runde Tisch BGM/BEM bei der IHK Schleswig-Holstein ins Leben gerufen, ein Netzwerk das Unternehmen für einen Mitgliedsbeitrag von 100 Euro im Jahr offensteht. Ziel ist es, Arbeitgeber, Arbeitnehmervertretungen und externe Fachstellen zusammenzubringen, um die Themen Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebliches Eingliederungsmanagement praxisnah und koordiniert umzusetzen. 

Der Arbeitskreis zeigte eindrucksvoll, wie eng soziale Nachhaltigkeit mit Inklusion und Gesundheitsmanagement verbunden ist. Unternehmen profitieren nicht nur von rechtlicher Sicherheit und finanziellen Förderungen, sondern auch von einer Kultur der Offenheit und Unterstützung. Die EAA bietet dabei eine zentrale Plattform, die Arbeitgeber entlastet und praxisnah begleitet.